Wesentlicher Punkt des Qualitätssicherungssystems ist der Nachweis, dass alle Softwareprodukte, die diesem System unterliegen, bei einheitlichen Eingabedaten zu sehr gut übereinstimmenden Berechnungsergebnissen kommen. Sowohl das Verfahren als auch die Ergebnisse und Festlegungen sollen dabei dokumentiert und veröffentlicht werden. Selbstgestecktes Ziel ist es, dass die Streuung der Ergebnisse bei allen Produkten unter 1% liegt.
Zunächst werden die Modellgebäude für die Validierung mit den für die Berechnung relevanten Daten in allen Details sehr genau festgelegt und dokumentiert. Die Berechnungen der Norm werden dann Schritt für Schritt durchgeführt und dabei alle wesentlichen Zwischengrößen überwiegend als Monatswerte verglichen. Parallel dazu wird eine Prüfrechnung mit Excel durchgeführt, um die Berechnung nachvollziehen zu können und zu dokumentieren. Falls Abweichungen auftreten, wird die Ursache genau analysiert und behoben.
In 4 Schritten werden dabei insgesamt ca. 50 Validierungsfälle berechnet und abgeglichen. Im ersten Schritt wird ein Einfamilienhaus mit den für das Referenzgebäude verwendeten Berechnungen inkl. Solar- und Lüftungsanlage sowie weitere, übliche technische Ausführungen untersucht. Im zweiten Schritt werden dann für ein Mehrfamilienhaus weitere in der Praxis verwendete Ausführungen berechnet. Im dritten und vierten Schritt werden auch verschiedene Nichtwohngebäude mit Beleuchtung, Kühlung und RLT-Anlagen untersucht, zunächst mit einzoniger und dann auch mehrzoniger Berechnung Damit ist eine weitgehende Abdeckung der üblicherweise für den öffentlich-rechtlichen Nachweis verwendeten Anwendungsfälle gegeben.
Eine der wesentlichen Ursachen für Ergebnisabweichungen sind unklare Festlegungen oder mehrere alternativ zulässige Berechnungsarten, sei es in der Norm oder der EnEV. Beim Auftreten solcher nicht eindeutigen Vorgaben ist es das Ziel, zu einer einheitlichen Festlegung für die Umsetzung in der Software zu gelangen. Falls sinnvoll, wird das jeweils für die Auslegung des Regelwerks zuständige Gremium (Normenausschuss, EnEV-Fachgruppe der Länderbauministerien) um eine Festlegung gebeten. In anderen Fällen oder auch vorläufig bis zum Vorliegen einer externen Auslegung wird die GG selbst entsprechende Umsetzungsbeschlüsse treffen und veröffentlichen.
Für die Validierung hat die Gütegemeinschaft (GG) eine einheitliche Schnittstelle definiert, über die alle wesentlichen Ergebniswerte auf eine gemeinsame Server-Plattform exportiert werden, dem sog. Wiki. Im Wiki werden alle Werte (meist Monatsdaten) sowohl tabellarisch als auch grafisch dargestellt und erlauben somit jederzeit einen genauen Überblick, wo noch Abweichungen auftreten, die genauerer Betrachtung bedürfen.
Die Dokumentation der Modellgebäude und anderer Festlegungen findet ebenfalls im Wiki statt. Die laufende Diskussion und Abstimmung findet parallel in einem Forum statt. Mit diesen Werkzeugen haben die über ganz Deutschland verstreuten Mitglieder eine hervorragende Unterstützung für die gemeinsame Arbeit.
Die beteiligten Firmen verpflichten sich, für alle im Verfahren definierten Validierungsfälle Projektdateien und die Software für die Qualitätsprüfung bereit zu stellen. Die Kontrolle wird von hersteller-neutraler Seite durchgeführt und dokumentiert. Als Referenz für die Abweichungen dient die Prüfrechnung.
Die Gütegemeinschaft begreift die Qualitätssicherung als ständigen Prozess, bedingt durch die von allen Herstellern laufend bereit gestellten Updates. Das Qualitätssystem schreibt daher fest, dass die Hersteller vor der Veröffentlichung jedes neuen Releases eine erneute Prüfung der Validierungsfälle durchführen.
Die Ergebnisse der Qualitätsprüfung für die jeweils aktuellen Programmversionen werden auf der Website veröffentlicht, so dass das erreichte Niveau der Ergebnisstreuung gut erkennbar wird. Die Hersteller werden auch die für die Validierungsfälle verwendeten Projektdateien zugänglich machen, so dass die interessierte Öffentlichkeit die veröffentlichten Ergebnisse selbst nachvollziehen kann.
Das Prüfverfahren der GG und die verwendeten Validierungsfälle werden in einer Prüfdokumentation genau beschrieben. Alle 4 Schritte der Qualitätssicherung sollen bis zum Inkrafttreten der neuen EnEV abgeschlossen und dokumentiert sein.
Für die Anwender soll durch eine entsprechende und grafisch einheitliche Auszeichnung der Softwareprodukte leicht erkennbar sein, dass das Programm dem laufenden Qualitätssicherungssystem der GG unterliegt und damit die Qualitätskriterien erfüllt. Der genaue Name und weitere Details sind aktuell noch in der Diskussion.